Prüfung & Inspektion

Vorschriften

Gemäß den Regeln für die Sicherheit von Arbeitsmitteln ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Arbeitsmittel, die während des Gebrauchs einem Verschleiß unterliegen können, der die Sicherheit beeinträchtigen kann, regelmäßig überprüfen zu lassen. Bei Verwendung an einem 8-Stunden-Arbeitstag beträgt das Intervall mindestens einmal jährlich oder kürzer, wenn dies vom Hersteller vorgeschrieben wird. Diese Inspektionen müssen von einem Sachverständigen professionell und angemessen durchgeführt werden.

Jährlicher Inspektionsbericht

Als Erfinder und Hersteller von Auswuchtmaschinen / Hebehilfen sind wir per Definition die Partei, die diese Inspektionen für Sie durchführt. Einer unserer qualifizierten Servicetechniker (mit einer Facherklärung) überprüft Ihre Auswuchtmaschine (n) nach Vereinbarung. Anschließend erhalten Sie einen spezifischen Bericht.

Die Inspektion bedeutet, dass ein Balancer auf erforderliche Punkte überprüft wird (wie Bolzenbefestigungen, Lenkung, Sicherheitseinstellungen usw.). Darüber hinaus erfolgt der vorbeugende Austausch gemäß den Vorschriften (z. B. des Hebekabels). Als Benutzer profitieren Sie somit von einer optimalen Benutzerfreundlichkeit des Balancers und einer längeren Lebensdauer.

Im Falle einer Genehmigung erhalten Sie von uns eine entsprechende Erklärung und wir stellen dem Balancer einen Inspektionsaufkleber zur Verfügung. Dies zeigt das nächste erforderliche Inspektionsdatum. Eine Schlussfolgerung mit möglichen Empfehlungen im Bereich Wartung rundet das Ganze ab.

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Wartung & Inspektion

Das Handbuch des Balancers beschreibt, welche Wartung und welche Überprüfungen regelmäßig durchgeführt werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb und eine langfristige Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Unsere qualifizierten Servicetechniker erledigen dies gerne für Sie. Informieren Sie sich unverbindlich über die Möglichkeiten.

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Wir können auch problemlos Reparaturen oder Anpassungen für Sie durchführen.

Ersatzteile

Benötigen Sie Ersatzteile für Ihren Balancer?

Unsere Serviceabteilung hilft Ihnen gerne weiter. Klicke hier für eine direkte Anwendung.

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Mieten eines BPL-Geräts

ROOSEN BPL verfügt über eine Vielzahl von Balancern, die zum Mieten oder Überbrücken bis zur Lieferung eines Kaufgeräts verwendet werden können.

Erkundigen Sie sich direkt nach den Möglichkeiten oder besuchen Sie unseren Demo-Raum in Haelen (NL).

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Servicevertrag

Für den langfristigen Betrieb Ihres Balancers empfehlen wir eine regelmäßige Wartung / Inspektion durch unsere qualifizierten Servicetechniker.

Wenn Sie einen Servicevertrag für Ihre Balancer abschließen, werden wir Sie regelmäßig und rechtzeitig für einen Servicebesuch kontaktieren. Sie müssen sich darüber keine Sorgen mehr machen.

Erkundigen Sie sich unverbindlich nach den Optionen für einen Servicevertrag

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